Das VG Lüneburg hat die Kommunalwahl 2016 in Bad Bevensen für ungültig erklärt, da der in Teilen unrichtige Wahlvorschlag der Grünen nicht im Ganzen hätte zurückgewiesen werden dürfen, sondern nur bezüglich der von der Unrichtigkeit betroffenen Wahlbewerber (Az. 5 A 400/16).