Das BVerwG hat auf Klagen von Anwohnern und eines kommunalen Unternehmens den Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung im Bereich der Stadt Hürth wegen einer abwägungsfehlerhaften Streckenführung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (Az. 4 A 5.17, 4 A 7.17, 4 A 11.17).