Das VG Augsburg hat auf Klagen der Gemeinde Ruderatshofen hin die Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen auf deren Gemeindegebiet aufgehoben. Die Anlagen hielten den in Bayern seit November 2014 geltenden Abstand vom 10-fachen ihrer Höhe zur nächst gelegenen Wohnbebauung (“10 H-Regelung”) nicht ein (Az. 4 K 17.178).