In einem als Pilotverfahren geführten Prozess hat das LG Dresden die gegen einen Skoda-Händler gerichtete Klage eines von der VW-Abgas-Affäre betroffenen Fahrzeugkäufers abgewiesen. Das Gericht verneinte einen Anspruch auf Lieferung eines Neufahrzeugs, weil dies unverhältnismäßig sei. Der Käufer müsse zunächst dem Händler Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen, also das angebotene Update durchzuführen (Az. 7 O 1047/16).