Das VG Aachen hat die Klage gegen den Betrieb von sieben bis zu 200 m hohen Windenenergieanlagen im Windpark Münsterwald abgewiesen. U. a. sei die Tierwelt durch den Betrieb nicht beeinträchtigt. Auch sei das Landschaftsbild nicht besonders schutzwürdig (Az. 6 K 2371/15).