Das VG Köln hat die Klage des BUND NRW e.V. gegen die Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach durch die RWE Power AG abgewiesen. U. a. seien die Maßnahmen zum Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtlich nicht zu beanstanden (Az. 14 K 1282/15).