Trägt eine – ärztlicherseits pflichtwidrig – mit “falschem” Sperma durchgeführte Insemination zu einer körperlich-psychischen Belastung der Mutter bei, kann der Mutter ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zuzusprechen sein. So entschied das OLG Hamm (Az. 3 U 66/16).