In dem Rechtsstreit um die vom Beamten selbst gewünschte Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wegen der Wahl Bodo Ramelows zum Ministerpräsidenten hat das OVG Thüringen die Berufung des Beamten gegen das seine Klage abweisende Urteil des VG Gera nicht zugelassen (Az. 2 ZKO 298/15).