Das Gericht der EU hat die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt, im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative „Einer von uns“ keinen Legislativvorschlag vorzulegen. Die Kommission habe ihre Entscheidung hinreichend begründet und bei ihrer Beurteilung der Rechtslage keinen offensichtlichen Fehler begangen (Rs. T-561/14).