Auch bei mehr als 500 Helferstunden von Verwandten für einen Hausneubau kann von einer Gefälligkeitsleistung ausgegangen werden mit der Folge, dass für die geleisteten Helferstunden keine Unfallversicherungsbeiträge zu zahlen sind. So entschied das SG Heilbronn (Az. S 6 U 138/17).