Das VG Koblenz hat eine Klage auf unentgeltliche Benutzung von Toiletteneinrichtungen an rheinland-pfälzischen Autobahnraststätten aus verschiedenen Gründen als unzulässig abgewiesen (Az. 5 K 1284/16.KO).
Das VG Koblenz hat eine Klage auf unentgeltliche Benutzung von Toiletteneinrichtungen an rheinland-pfälzischen Autobahnraststätten aus verschiedenen Gründen als unzulässig abgewiesen (Az. 5 K 1284/16.KO).