Die Rechtmäßigkeit der Mietpreisbegrenzungsverordnung kann lt. VG Berlin nicht durch die Verwaltungsgerichte überprüft werden (Az. 4 K 103.16).
Die Rechtmäßigkeit der Mietpreisbegrenzungsverordnung kann lt. VG Berlin nicht durch die Verwaltungsgerichte überprüft werden (Az. 4 K 103.16).