Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine geplante Windenergieanlage sich trotz anderslautender genereller Empfehlungen für die Entfernung von Windenergieanlagen zu Radarstandorten nicht in rechtlich relevantem Maße auf die Warntätigkeit des Deutschen Wetterdienstes auswirkt (Az. 8 A 2478/15).