Der BGH hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Käufer im Anschluss an eine bereits erklärte Minderung des Kaufpreises wegen desselben Sachmangels (auch) noch im Wege des sog. “großen Schadensersatzes” die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen kann (Az. VIII ZR 26/17).