Das LG Mosbach hat entschieden, dass apothekenpflichtige und/oder verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Arzneimittelabgabestelle in Hüffenhardt nicht an Patienten abgegeben werden dürfen, wenn sich die Arzneimittel bei Initiierung des Abgabevorgangs nicht in Räumen befinden, die von der Apothekenbetriebserlaubnis der Beklagten (Doc Morris) in den Niederlanden umfasst sind (Az. 4 O 35/17).