Vandalismus in Schulräumen und Diebstahl von Schuleigentum kann zum Ausschluss von einer schulischen Veranstaltung führen. Mit dieser Begründung hat das VG Berlin den Eilantrag eines Schülers zurückgewiesen, der seinen Ausschluss von einer unmittelbar bevorstehenden Kursfahrt hatte rückgängig machen wollen (Az. 3 L 1317.17).