Das ArbG Mainz hat den Kündigungsschutzklagen von vier Mitarbeitern der Stadt Worms stattgegeben. Die fristlose Kündigung, weil sie in einer WhatsApp-Gruppe u. a. fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten, sei nicht rechtmäßig, weil dies auf den privaten Smartphones der Mitarbeiter geschah und sie darauf vertrauen durften, dass dies nicht nach außen getragen würde.