Nach dem nachträglichen Software-Update eines vom VW-Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs hat der Käufer die Darlegungs- und Beweislast, dass das Fahrzeug noch immer nicht der diesbezüglich beim Kauf vereinbarten Beschaffenheit entspricht. So entschied das OLG Dresden (Az. 10 U 1561/17).