Unter der Überschrift “Frauen an die Macht” suchte ein Kölner Autohaus auf seiner Homepage gezielt eine weibliche Autoverkäuferin. Ein Mann, der sich erfolglos auf die Stelle beworben hatte, fühlte sich diskriminiert und verklagte das Autohaus. Das LAG Köln wies die Klage ab. Die Benachteiligung sei hier ausnahmsweise gerechtfertigt gewesen (Az. 7 Sa 913/16).