Das ArbG Düsseldorf hat per einstweiliger Verfügung den gestellten Antrag auf Beschäftigung eines langjährig bei der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG tätigen Piloten zurückgewiesen, da diese ihr insolvenzspezifisches Freistellungsrecht korrekt ausgeübt habe (Az. 10 Ga 89/17).

Das ArbG Düsseldorf hat per einstweiliger Verfügung den gestellten Antrag auf Beschäftigung eines langjährig bei der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG tätigen Piloten zurückgewiesen, da diese ihr insolvenzspezifisches Freistellungsrecht korrekt ausgeübt habe (Az. 10 Ga 89/17).