Angesichts fortdauernder Überschreitungen des Grenzwertes für die Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid wurde mit Wirkung zum 1. Februar 2016 durch die Bezirksregierung Köln im Aachener Stadtgebiet eine “grüne Umweltzone” eingeführt. Das VG Aachen entschied in zwei Verfahren, dass die Verweigerung einer Ausnahmegenehmigung in beiden Fällen rechtmäßig war (Az. 6 K 736/16 und 6 K 1104/16).