Das VG Gießen hat die Klage eines Wohnmobilbesitzers abgewiesen, der für sein 1991 erstzugelassenes Wohnmobil eine Ausnahmegenehmigung für die Einfahrt in die Umweltzone der Stadt Marburg erstreiten wollte. Das Wohnmobil erfülle die Voraussetzungen der für die Einfahrt in die Umweltzone mindestens erforderlichen Schadstoffgruppe 4 nicht und lasse sich auch technisch nicht umrüsten (Az. 6 K 4419/16).