Das VG Düsseldorf hat per einstweiliger Anordnung einen am 10. Dezember 2017 in Düsseldorf-Innenstadt geplanten verkaufsoffenen Sonntag untersagt, da keine konkrete Ermittlung des voraussichtlichen Besucherstromes zu den Weihnachtsmärkten im Düsseldorfer Zentrum vorgelegt worden sei (Az. 3 L 5659/17).