Laut VG Düsseldorf dürfen die Geschäfte in Wuppertal-Elberfeld am Sonntag, dem 03.12.2017 nicht geöffnet sein, weil die Stadt nicht dargelegt habe, dass – wie erforderlich – die “Wuppertaler-Winter-Weihnachtswelt“ und nicht die Öffnung der Geschäfte der hauptsächliche Grund für den Aufenthalt von Besuchern seien (Az. 3 L 5544/17).