Das VG Koblenz hat die Klage einer Lehrerin auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung abgewiesen, da keine Ausnahmekonstellation vorgelegen habe, die eine frühere Beförderung bedingt hätte (Az. 5 K 1383/17.KO).
Das VG Koblenz hat die Klage einer Lehrerin auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung abgewiesen, da keine Ausnahmekonstellation vorgelegen habe, die eine frühere Beförderung bedingt hätte (Az. 5 K 1383/17.KO).