Das VG München hat in einem Eilbeschluss das Zutrittsverbot der Stadt Ingolstadt zu einer Lasertag-Anlage für Kinder unter 14 Jahren bestätigt, da bis zur endgültigen Klärung der Schutz der seelischen und geistigen Gesundheit von Kindern unter 14 Jahren Vorrang vor den finanziellen Interessen des Betreibers habe (Az. M 18 S 17.3702).