Der VGH Baden-Württemberg hat die Klage eines Bewohners von Korntal-Münchingen auf ergänzenden Schutz vor Lärm im Zusammenhang mit der Betriebswerkstatt der Strohgäubahn erneut abgewiesen, da die Immissionsrichtwerte für ein – hier vorliegendes – Gewerbegebiet eingehalten würden (Az. 5 S 1475/16).