Laut VG Trier ist die das Jahr 2014 betreffende Beitragsveranlagung der Industrie – und Handelskammer Trier wegen fehlerhafter Bildung und Aufrechterhaltung der Liquiditätsrücklage für das betreffende Jahr rechtswidrig (Az. 2 K 5521/17.TR, 2 K 9375/17.TR).