Das BVerwG hat entschieden, dass das Verbot, Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öffnung des Vertriebswegs “Internet” für Sportwetten und Lotterien mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist (Az. 8 C 14.16, 8 C 18.16).