Das VG Potsdam hat die wegen der fehlenden Zustimmung der Landtagspräsidentin verbotene Illumination des Landtagsgebäudes in Potsdam erlaubt. Die grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit habe Vorrang vor dem Hausrecht der Landtagspräsidentin (Az. VG 3 L 211/18).