Eine Anwohnerin aus Sitters ist mit ihrem Begehren auf Aufhebung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Hühnerstalls auf dem Nachbargrundstück erfolglos geblieben. Die genehmigte Errichtung verstoße nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme, so das VG Neustadt (Az. 4 K 419/17.NW).