Das OLG Düsseldorf hat die Tapetenhersteller des sog. Tapetenkartells wegen verbotener Preisabsprachen zu Bußgeldern in Höhe von insgesamt über 19 Millionen Euro verurteilt (Az. V-2 Kart 1-3/17).
Das OLG Düsseldorf hat die Tapetenhersteller des sog. Tapetenkartells wegen verbotener Preisabsprachen zu Bußgeldern in Höhe von insgesamt über 19 Millionen Euro verurteilt (Az. V-2 Kart 1-3/17).