Das SG Mainz entschied, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber ein sittenwidrig niedriges Arbeitsentgelt erhalten hatte, nach der Insolvenz des Arbeitgebers Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage des tariflichen Lohnes verlangen kann (Az. S 15 AL 101/14).