Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Kosten für die Schülerbeförderung von Hartz IV-Empfängern in Bremen von der Stadtgemeinde zu übernehmen sind (Az. L 15 AS 69/15).
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Kosten für die Schülerbeförderung von Hartz IV-Empfängern in Bremen von der Stadtgemeinde zu übernehmen sind (Az. L 15 AS 69/15).