Das VG Münster hat die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung der Stadt Münster vorläufig bestätigt, mit der einer Wissenschaftlerin der Hautklinik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit sofortiger Wirkung das Halten und Betreuen von Tieren untersagt wurde, die in Tierversuchen gezüchtet und gehalten werden (Az. 1 L 2222/17).