Online-Reiservermittler dürfen die Haftung für eine geplatzte Buchung nicht generell ausschließen. Das hat das OLG München gegen die Euvia Travel GmbH entschieden, die das Reiseportal sonnenklar.tv betreibt. Der vzbv hatte gegen mehrere Haftungsbeschränkungen in den Geschäftsbedingungen des Vermittlers geklagt (Az. 29 U 2138/17).