Das Konzept des Landkreises Gießen zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten ist auch für den Zeitraum ab Dezember 2014 schlüssig i. S. der Rechtsprechung des BSG. Die Ergebnisse des Konzepts zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft seien bereits ab dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, für den die zugrunde liegenden Daten erhoben wurden. So das SG Gießen (Az. S 25 AS 108/16).