Laut VG Wiesbaden hat die Stadtverwaltung von Wiesbaden im Vorfeld eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung die Informations- und Mitwirkungsrechte der Fraktion Die Grünen nicht verletzt, da diese mit 9 Tagen Vorlauf vor der angefochtenen Entscheidung genügend Zeit zur Einsichtnahme in die maßgebenden Dokumente gehabt habe (Az. 7 K 231/16.WI).