Menschen mit dem gleichen Anliegen sollen sich zu einem Gruppenverfahren vor Gericht zusammenschließen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. So berichtet der Deutsche Bundestag.
Menschen mit dem gleichen Anliegen sollen sich zu einem Gruppenverfahren vor Gericht zusammenschließen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. So berichtet der Deutsche Bundestag.