Das OVG Schleswig-Holstein hat in einem kommunalrechtlichen Verfahren entschieden, dass das landesrechtliche Gleichstellungsgebot auch von einer Gemeinde- bzw. Stadtvertretung zu beachten ist, wenn sie Vertreter/innen in Gremien privatrechtlich organisierter Gesellschaften entsendet (Az. 3 LB 11/17).