Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen. Selbständige, die wenig verdienen, müssen weniger für ihre Krankenversicherung zahlen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen. Selbständige, die wenig verdienen, müssen weniger für ihre Krankenversicherung zahlen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.