Am 18.10.2017 wurde das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (EMöGG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderungen treten größtenteils sechs Monate nach Verkündung in Kraft. Die Bestimmungen zu den Gebärdendolmetschern traten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Darauf weist die BRAK hin.