Das LG Berlin hat zum Nachteil der Germania Fluggesellschaft mbH einen Antrag auf Feststellung, dass sich das im Zusammenhang mit der Kreditgenehmigung für Air Berlin geführte Eilverfahren in der Hauptsache erledigt hat, abgelehnt. Germania müsse die Kosten des Verfahrens tragen (Az. 16 O 323/17).