Die Gemeinde Großsteinhausen hat dem Land Rheinland-Pfalz bis zum Zeitpunkt der Gründung eines eigenen kommunalen Reviers am 1. Oktober 2016 anteilige Personalkosten für den staatlichen Revierdienst (Betriebskostenbeitrag) in ihrem Gemeindewald zu erstatten. Das entschied das VG Neustadt/Wstr. (Az. 5 K 322/17).