Anlässlich des Frühlingsfestes am Sonntag, 18.03.2018, in der Innenstadt von Coesfeld dürfen die Kaufhäuser und Geschäfte im davon getrennten Gewerbegebiet nicht geöffnet sein, da sie insbesondere in räumlicher Hinsicht keinen hinreichenden Bezug zur Innenstadt haben. So entschied das VG Münster (Az. 9 L 261/18).