Das ArbG Düsseldorf entschied, dass die fristlose Kündigung der Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf unwirksam ist (Az. 4 Ca 6362/16).
Das ArbG Düsseldorf entschied, dass die fristlose Kündigung der Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf unwirksam ist (Az. 4 Ca 6362/16).