Die Festsetzung gekürzter Versorgungsbezüge wegen des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand kann lt. VG Koblenz nicht nachträglich geändert werden, wenn der Antragsteller seine Schwerbehinderung nicht erwähnt hatte (Az. 5 K 196/17).
Die Festsetzung gekürzter Versorgungsbezüge wegen des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand kann lt. VG Koblenz nicht nachträglich geändert werden, wenn der Antragsteller seine Schwerbehinderung nicht erwähnt hatte (Az. 5 K 196/17).