Das Internetportal “www.fahrerbewertung.de” ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung datenschutzrechtlich unzulässig. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit Anordnungen der NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Umgestaltung der Plattform (Az. 16 A 770/17).