Die ungarischen Rechtsvorschriften über die Erteilung von Konzessionen zum Betrieb herkömmlicher Kasinos sowie über die Veranstaltung von Online-Kasinospielen sind mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, da diese Vorschriften in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Glücksspielveranstalter in diskriminierender Weise am Zugang zum ungarischen Markt für diese Spiele hindern. So entschied der EuGH (Rs. C-3/17).