Das BAG hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die EU-Richtlinie 2008/94/EG in den Fällen, in denen ein Arbeitgeber aufgrund eigener Zahlungsunfähigkeit die Kürzungen der Pensionskassenrente nicht ausgleichen kann, staatlichen Insolvenzschutz gewährleistet und der Arbeitnehmer sich gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein darauf berufen kann (Az. 3 AZR 142/16 (A)).